Hallo liebes Team!
Laut AZG §11. (1) Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.
Nach unserem Verständnis bedeutet dies: Wenn die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, ist die AZ durch eine Pause vom mind. 30 Min. zu unterbrechen, egal wann die Pause gemacht wird.
Wäre damit dieses Beispiel erlaubt?
Arbeitszeit: 8-16 Uhr, Pause: 15-15:30 Uhr
Uns ist schon klar, dass diese Pausenregelung wenig Sinn macht, wäre sie aber erlaubt?
Vielen Dank für eure Anworten.