"Rufbereitschaftzulage"?

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  • #13606

    Hallo!

    Ich hätte da mal eine Frage, gibt es eigentlich eine begünstigste Zulage für eine Rufbereitschaft, wenn man an bestimmten Tagen immer erreichbar ist?

    lg Viki

    #18079

    Liebe Viktoria,

    für eine Rufbereitschaftszulage gibt es keine spezielle abgabenrechtliche Begünstigung. Die Lohnsteuerrichtlinien begründen dies damit, dass die bloße Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit zu werten ist, sodass keine Mehrarbeitsvergütung im Sinne des § 68 Abs 1 oder Abs 2 EStG in Frage kommt.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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