Rufbereitschaft

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  • #16107

    Hallo zusammen 🙂

    Habe hier mal eine Frage:
    laut unserem KV (Reisebüro) wird die Rufbereitschaft von 22.00 bis 6.00 Uhr mit 10% des Stundengehaltes bezahlt. Wie wird dann die Zeit von 18.00 – 22.00 Uhr und 6.00 bis 8.00 Uhr vergütet?

    Danke für die Hilfe.

    #23744
    JB1

      Hallo,

      mangels kollektivvertraglicher Regelung unterliegt die Entlohnung der Rufbereitschaft der freien Vereinbarung. Ohne besondere Vereinbarung gebührt ein den Umständen nach angemessenes Entgelt.

      LG Julia

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