Rückzahlungsvereinbarung Ausbildungskosten

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  • #13648

    Hallo!

    Wir sind da grad im Büro am herumdiskutieren wie das mit unseren Ausbildungskosten abläuft. Auf jeden Fall sind wir uns mit dem Chef uneinig.

    Wir unterliegen dem KV der Wirtschaftstreuhänder in Vorarlberg. Dort steht ja das diese Vereinbarung auf 5 Jahre läuft und je halbes Jahr um 10 % vermindert wird.

    Ich habe im Internet herumgesucht und bin auf folgendes gestossen: Von der Rechtssprechung wird eine 3jährige, in besonderen Fällen auch eine 5jährige Bindungsdauer, akzeptiert, darüber hinausgehende Bindungsdauern werden als sittenwidrige Knebelungsverträge angesehen.

    Aber wo ist die Grenze zu setzen zwischen den 3 und den 5 Jahren? So wie ich das interpretiere hängt das ja von der Höhe der Kurskosten ab. Und wenn das per Gesetz 3 Jahre ist, darf man ja durch den KV nicht schlechter gestellt werden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit und kann mir da weiterhelfen?

    Danke!

    Liebe Grüsse Ariane 🙂

    #18162
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ariane!

    Die 5 Jahre laut KV WT halten.
    Es kann sogar noch längere Zeiträume geben. (z.B. Pilotenausbildung)

    #18163

    Danke!

    Gelten die 5 Jahre auch wenn zu den speziellen Kursen keine einzelnen vertraglichen Rückzahlungsvereinbarungen gemacht werden?

    #18164
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ariane!

    Der KV für WT schreibt vor das die Ausbildungskosten jedesmal einzeln vereinbart werden müssen. D.h. wenn es keine Vereinbarung gibt, dann auch keine Rückzahlungsverpflichtung.

    Stell´ Dir vor, die WT-Dienstnehmer müssten jeden Kurs zurückzahlen. Es würden viel weniger Wirtschatstreuhänder DN in Kurse gehen. Die Wissens-Qualität in der Kanzlei würde sinken.
    Deshalb auch die „einzelne“ Vereinbarung.

    Grüsse
    Martin

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