Liebes Forumteam,
hab eine Frage zur Rückzahlung vn Weiterbildungskosten.
Meine AN beendet ihr DV vor Ablauf der vereinbarten Frist. Daher muss ich ihr einen Teil der Weiterbildunskosten rückverrechnen.
Hab jetzt auf den div. Seiten recherchiert da ich die Rückzahlung richtig machen möcht.
im großen Ortner hab ich unter der RZ 883a gefunden, d. diese Rückzahlung keinen Einfluss auf SV und Lohnsteuer hat. Es gibt aber einen Verweis zur RZ 956a in der aber steht, dass man den vereinabrten Ausbildungskostenrückersatz lohnsteuermindernd als Werbungskosten zu berücksichtigen hat.
Es geht wirdklich nur um die reinen Kurskosten und um keine Rückzahlung der „Arbeitszeit“ da der Kurs sowieso außerhalb der Arbeitszeit lag.
Und sollte ich die Rückzahlung wirklich steuermindern verrechnen müssen muss die Lohnart dann wie „rückgezahlte Arbeitslohn nach § 16/2“ aussehen.
Wenn dem nicht so wäre würde ich den rückzuverrechnenden Teil einfach wie ein A Konto abziehen.
Würd mich über eure Hilfe freuen.
lg
Dani