Rückstellungen

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von mf259351.
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  • #14844

    Hi, hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Muss eine Rückstellung berechnen(Abfertigung; Urlaub; Sonderzahlung) mit Bilanzstichtag 31.01.08. Wenn jetz ein DN im lfd. Jahr 2008 ausgetretten ist muss ich ihn dann auch berechnen?

    #20859
    biggi
    Teilnehmer

    Die Rückstellungen werden für den Stichtag berechnet und zwar für alle, die da beschäftigt waren. Da macht es keinen Unterschied, ob das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr ident ist oder nicht.

    Für die Abfertigungs-Rückstellung will mein Steuerberater auch immer wissen, was zum Bilanzstichtag an kommenden Austritten bekannt war und welche Summen dann bezahlt wurden.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #20858

    Danke!!! Hast mir sehr geholfen!

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