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17.4.2007 um 14:29 Uhr #14035
Hallo miteinander,
ich hätte da eine Frage zu den Rückstellungen. Die Firma wurde letztes Jahr gegründet -> Wirtschaftsjahr = 1.1. – 31.12. Dh ich habe heuer im Jänner die Urlaubsrückstellungen gemacht. Abfertigungsrückstellungen mache ich nicht, weil ja alle MVK-pflichtig sind. Aber wie ist das mit Jubiläumsrückstellungen? Ab wann mache ich die?
lg
Lydia17.4.2007 um 14:46 Uhr #19027Kennt wer Literatur zum Thema Personalrückstellungen in der ganz konkret die Berechnung (vielleicht sogar mit Beispielen) behandelt wird?
LG
Johann
17.4.2007 um 21:54 Uhr #19028Hallo Lydia und Johann!
Erstmalige Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung
RZ 3429 aus den ESt-RL:
Eine Jubiläumsgeldrückstellung kann erstmals für jenes Wirtschaftsjahr steuerwirksam gebildet werden, in dem die Jubiläumsgeldleistung schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt wird. Dies wird regelmäßig das Wirtschaftsjahr des Beginns des Dienstverhältnisses sein. Eine Änderung der künftigen, rechtverbindlich zugesagten Jubiläumsgeldleistungen über das Ausmaß der bisher zugesagten Leistungen hinaus (zB durch eine Gehaltserhöhung) ist stets wie eine neue Zusage zu behandeln (siehe Rz 3422 f).Buchtipp zu den Personalrückstellungen (mit Beispielen):
Bilanzbuchhalter-Jahrbuch 2007, Grundner Fachbuch-Verlag, ISBN 978-3-902056-22-1 (tolles Buch, sehr empfehlenswert – nicht nur für die Rückstellungen!).e-mail an:
grundner@fachbuch-verlag.at
genügt, vielleicht gibt’s sogar einen Rabatt, wenn ihr meinen Namen anführt (Textvorschlag: ….bestelle ich auf Grund einer Empfehlung von Roland Pühringer….) – drücke die Daumen dafür.Liebe Grüße und schönen Abend
18.4.2007 um 7:39 Uhr #19029Hallo Roland,
Also den Text hatte ich schon, aber ich verstehs nicht ganz. Eigentlich wurde das Jubiläumsgeld schon mit Beginn des Dienstverhältnisses zugesichert, da es im KV steht, dh ist könnte bereits jetzt eine Rückstellung machen, oder wie?
lg
Lydia18.4.2007 um 10:31 Uhr #19030Also ich hab mir das nochmal angeschaut: der Bilanzstichtag ist zwar der 31.12., aber die Mitarbeiter wurden erst am 9.1.2006 angemeldet. Für mich würde das bedeuten, dass ich die Jubiläumsrückstellung erst mit dem 31.12.2007 mache. Richtig?
lg
Lydia18.4.2007 um 22:57 Uhr #19031Hallo Lydia!
Also das mit dem KV hast du goldrichtig interpretiert – sofortiger Anspruch.
Ich würde die Rückstellung schon per 31.12.2006 erstmalig bilden, da die DV mit 9.1. (FAST ein Jahr) begonnen haben.
Habe kürzlich sogar eine Diskussion mit einer Steuerberaterin wegen dieser nicht vollendeten Jahre gehabt, sie war sich dann auch etwas unsicher, denkt aber, dass hier die Rundung auf ein volles Jahr O.K. geht.Vielleicht könnte ein(e) Kollege/in vom Kreise der Buchhalter besser Auskunft geben. Stelle die Frage vielleicht im BÖB-Forum:
Liebe Grüße und schönen Abend
19.4.2007 um 7:34 Uhr #19032Lieber Roland,
Besten Dank für die Info.lg
Lydia -
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