Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube

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    Beiträge
  • #13307

    Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Ich habe leider keine Ahnung, wie ich diese Rückstellung berechne und finde auch im Internet nichts dazu. Meine letzte Rettung ist dieses Forum!

    Ich weiss eigentlich nicht, wie ich diese Rückstellung beschreiben soll. Irgendwie muss man die 25 Urlaubstag im Jahr 12 Monate und dann mit den Monaten im Jahr multiplizieren, für die kein Urlaubsanspruch entsteht, konnte ich aus einer alten vergammelten Notiz meines Vorgängers rauslesen, nur wie dann weiter und stimmt das überhaupt?

    Vielen Dank,

    #17340
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Romana!

    Eine Urlaubsrückstellung ist so ähnlich wie eine Urlaubsersatzleistung zum Stichtag für alle Mitarbeiter.
    D.h. der Wert der Urlaubsersatzleistung laufend, UEL Sonderzahlung und die Lohnnebenkosten dazu. Einmal kräftig rechnen, fertig!

    Viele LV Programme geben Dir die Daten schon vor.
    Aufpassen musst Du bei den Urlaubstagen ob diese zum Stichtag (Bilanz) schon aliquotiert sind und bei Teilzeitkräften. (z.B. 3 Tage Woche).
    Wenn Stichtag 31.12. und Urlaubsjahr = Kalenderjahr brauchst Du nichts aliquotieren.
    Die Lohnnebenkosten nimmst Du auch vom Stichtag.

    Grüsse
    Martin

    #17341

    Hallo Romana!

    Falls dir das Bilanzbuchhalter-Jahrbuch zur Verfügung steht, hast du dort ein sehr gutes Beispiel zur Berechnung einer Urlaubsrückstellung. Falls nicht, dann könnte ich dir per E-Mail ein ensprechendes Berechnungsbeispiel übermitteln (bitte Mail-Addy und Wj., welches du berechnen willst, anführen).

    Viele Grüße

    Gerhard

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