Liebes Forum,
wie wird der folgende Fall richtig verrechnet?
Ein Mitarbeiter erhält im Juni seinen UZ auf Basis des normalen Gehaltes. Im August tritt er in die ATZ (50%) über. Im November, nach der KV-Erhöhung, ist nun die WR fällig.
Wird jetzt richtigerweise die UZ neu berechnet (7/12 und 5/12) und die WR auch? Oder ist es tatsächlich so, dass für die SZ nur die Gegebenheiten des Auszahlungszeitpunktes von Bedeutung sind? Diese Meinung vertritt jedenfalls die Lohnverrechnerin unseres StB und auch eine Mitarbeiterin von BMD. Aber das muss ja erfahrungsgemäß gar nichts heißen……
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Harry.