Rückrechnung SZ bei Altersteilzeit

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  • #14325

    Liebes Forum,

    wie wird der folgende Fall richtig verrechnet?

    Ein Mitarbeiter erhält im Juni seinen UZ auf Basis des normalen Gehaltes. Im August tritt er in die ATZ (50%) über. Im November, nach der KV-Erhöhung, ist nun die WR fällig.
    Wird jetzt richtigerweise die UZ neu berechnet (7/12 und 5/12) und die WR auch? Oder ist es tatsächlich so, dass für die SZ nur die Gegebenheiten des Auszahlungszeitpunktes von Bedeutung sind? Diese Meinung vertritt jedenfalls die Lohnverrechnerin unseres StB und auch eine Mitarbeiterin von BMD. Aber das muss ja erfahrungsgemäß gar nichts heißen……

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
    Harry.

    #19676

    Hallo Harry!

    Ich sehe das auch so wie deine beiden Experten, wenn der KV eine Stichtagsregelung vorsieht.
    Welcher KV ist betroffen?

    LG

    #19677

    KV ist Angestellte der Industrie (Eisen und Metall).
    Aber „fair“ ist das nicht, oder? Außerdem habe ich irgendwo im Netz aufgeschnappt, dass die Sonderzahlungen einen „Spiegel“ des ganzen Jahres abbilden sollen. Das hieße doch auch wieder, dass man „aufrollen“ müsste.
    Aber egal, mir ist es so lieber.

    Danke für die Antwort.

    Harry.

    #19678

    Hallo Harry!

    Ich gebe dir absolut Recht – fair ist das nicht.
    Aber dein KV sieht eindeutig die Stichtagsregelung vor.
    Wenn er dazu schweigen würde, ist nach der neueren Judikatur eher eine Mischberechnung vorzunehmen.

    LG

    #19679

    Hallo Harry!

    Unter § 12a des Kollektivvertrages für Angestellte der Metallindustrie ist die Aliquotierung der Sonderzahlungen bei Übertritt in ein Teilzeitverhältnis im laufenden Kalenderjahr geregelt – dort steht eindeutig dass die Sonderzahlungen zu aliquotieren sind.

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