Hallo liebe Forum-Teilnehmer!
Ich habe folgende Frage z.B. ein Dienstnehmer tritt mit 12.07. aus (Kündigung DG) und wird mit 02.10. wieder angemeldet. Das verhält sich jedes Jahr so.
Aliquot wird bis zum 12.07. Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgerechnet und im November wieder UZ und WR aliquot ab Wiedereintritt.
Der KV sagt folgendes zum Urlaubszuschuss: „Arbeitnehmer, die den Urlaubszuschuss für das laufende Kalenderjahr bereits erhalten haben, aber noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, haben den erhaltenen Urlaubszuschuss aliquot zurückzuzahlen, wenn sie entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austreten.“
Der DN erhält sein Urlaubsgeld im Juni ausbezahlt. Ist es richtig, dass bei der Abrechnung im Juli das Urlaubsgeld rückgerechnet wird also nur aliquot ausbezahlt wird und im Dezember bekommt der DN wieder nur den aliquoten Teil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ich bin mir nicht sicher. Wenn ich den KV richtig verstehe, dürfte ich das Urlaubsgeld nicht aliquotieren weil der DN den Urlaubszuschuss im Juni schon ausbezahlt bekommen hat. Aber wenn er im Oktober wieder angemeldet wird, würde er ja mehr an Urlaubsgeld erhalten als alle anderen DN.
Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Lg
Andrea