Rückrechnung Sonderzahlungen bei Wiedereinstellung

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  • #16187

    Hallo liebe Forum-Teilnehmer!

    Ich habe folgende Frage z.B. ein Dienstnehmer tritt mit 12.07. aus (Kündigung DG) und wird mit 02.10. wieder angemeldet. Das verhält sich jedes Jahr so.
    Aliquot wird bis zum 12.07. Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgerechnet und im November wieder UZ und WR aliquot ab Wiedereintritt.

    Der KV sagt folgendes zum Urlaubszuschuss: „Arbeitnehmer, die den Urlaubszuschuss für das laufende Kalenderjahr bereits erhalten haben, aber noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, haben den erhaltenen Urlaubszuschuss aliquot zurückzuzahlen, wenn sie entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austreten.“

    Der DN erhält sein Urlaubsgeld im Juni ausbezahlt. Ist es richtig, dass bei der Abrechnung im Juli das Urlaubsgeld rückgerechnet wird also nur aliquot ausbezahlt wird und im Dezember bekommt der DN wieder nur den aliquoten Teil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

    Ich bin mir nicht sicher. Wenn ich den KV richtig verstehe, dürfte ich das Urlaubsgeld nicht aliquotieren weil der DN den Urlaubszuschuss im Juni schon ausbezahlt bekommen hat. Aber wenn er im Oktober wieder angemeldet wird, würde er ja mehr an Urlaubsgeld erhalten als alle anderen DN.

    Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Lg
    Andrea

    #23934

    Hallo Andrea!

    Streng genommen dürftest du bei der Austrittsabrechnung den im Juni ausbezahlten UZ nicht rückverrechnen.
    So weit wäre es für mich eindeutig.
    Man könnte sich ev. damit helfen, dass lt. KV erst am 31. Juli die UB bezahlt werden muss (wenn ich jetzt mal die Bestimmung des Urlaubsverbrauchs ausklammere) – dann wäre eine Aliquotierung möglich.

    Die Sache mit dem Wiedereintritt macht es aber so richtig spannend.
    Unstrittig ist die aliquote UB auszubezahlen, wenn im Juli aliquotiert wurde.
    Sollte aber bereits die volle UB ausbezahlt worden sein, würde ich es fast riskieren, keine weitere UB im Herbst auszuzahlen (denn sonst hätten wir eindeutig eine Bevorzugung dieses DN).
    Das ist aber nur ein „Bauchgefühl“ und ein Prüfer wird das womöglich gleich wieder anders sehen (EDIT: DA ES SICH JA UM ZWEI VÖLLIG GETRENNTE DIENSTVERHÄLTNISSE HANDELT) – eventuell mit dem Fachverband Rücksprache halten, was die meinen.

    LG

    #23935

    Hallo Roland!

    Danke für die ausführliche Antwort. Das mit dem Wiedereintritt macht es wirklich spannend.
    Ich werde mal beim Fachverband Rücksprache halten.

    Danke nochmals für die Hilfe.
    Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.

    Lg
    Andrea

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