Rückkehr Karenz

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  • #15170

    Hallo liebe Kollegen,

    eine Dienstnehmerin hat der Dienstgeberin ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie ihren Wiedereintritt nach der Karenz bekannt gibt.

    Meine Frage ist nun: Muss die Dienstgeberin schriftlich bestätigen, dass Sie das Schreiben erhalten hat?

    Danke!

    lg Karin

    #21589

    Hallo Karin!

    Müssen nicht, aber es wäre doch ein feiner Zug, wenn man den Erhalt bestätigt.

    LG

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