Rückforderung Reisekosten

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #15130

    Hallo!

    Ein Dienstnehmer hat Reisekosten geltend gemacht, die auch vom DG ausbezahlt wurden. Durch eine GPLA Prüfung ist der DG drauf gekommen, dass teilweise tatsächlich gar keine Dienstreisen getätigt wurden. Kann der DG diese fälschlich ausbezahlten Reisekosten wieder zurückfordern? Oder zumindest die von der GPLA Prüfung nachzuzahlende Lohnsteuer?

    Vielen Dank!

    #21507

    Servus Birgit!

    Ich weiß gar nicht, was ich mit diesem DN machen würde ….. 🙁

    Die Lohnsteuer ist auf alle Fälle regressfähig, die Reisekosten selbst nach Beurteilung von Verfalls- bzw. Verjährungsbestimmungen.

    LG

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