Richtigstellung der Abmeldung!!

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  • #16283

    Liebe Forumsmitglieder!

    Ich benötige dringend ein paar Meinungen!!

    Muss ich, wenn ich bei einem Vergleich das Abmeldedatum ändere auch den Grund der Abmeldung ändern?? (In unserem Fall wurde das DV einvernehmlich gelöst – dann hat der DN geklagt (lfd. Bezüge, SZ, KE und UEL zu KE) – darum haben wir das Datum geändert aber nicht den Grund…)

    Ich bitte um eure Meinungen!

    Vielen Dank
    Conny

    #24129

    Liebe Conny,

    Aaaaalso: Ich bin der Meinung, wenn der Abmeldegrund nicht Gegenstand des Vergleichs war, dann lasse ich ihn so wie er ist. Man könnte natürlich auch meinen, dass durch die Einigung nachträglich die Lösung „vereinvernehmlicht“ geworden ist. Ich würde es einmal darauf ankomme lassen. Wahrscheinlich, bzw. ziemlich sicher, ist das ganze inzwischen eh schon erledigt, immerhin war Deine Anfrage vom November.

    MICH WÜRDE ABER TROTZDEM DIE MEINUNG ANDERER KOLLEGEN INTERESSIEREN.

    Lass mich bitte auch kurz wissen, wie Du die Sache gelöst hast.

    lg
    Helmut

    #24130

    Lieber Helmut!

    Vielen Dank für deine Meinung. Ich habe den Abmeldegrund so belassen und seitdem auch nichts mehr gehört, also wird es schon gepasst haben 😉

    LG Conny

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