Remuneration Gastgewerbe

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  • #13552

    Hallo!

    Folgende Frage: wenn ich das Urlaubsgeld im Gastgewerber berechne und im Mai die KV-Erhöhung durchgeführt habe, rechne ich dann den Durchschnitt der letzten 6 Monate aus oder muss ich vom derzeitigen Lohn nach der Erhöhung ausgehen?

    Werden im Gastgewerbe bei Arbeitern die pauschalen Überstunden nie in die SZ mit hineingerechnet?

    Vielen Dank und noch einen schönen Abend!
    Caro

    #17957

    Hallo Caro,

    die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Mindestlohn des Fälligkeitsmonats, unabhängig von eventuellen KV-Erhöhungen im Laufe des Kalenderjahres.

    Basis für die Berechnung (230%-Regelung) ist der KV-Mindestmonatslohn. Es sind daher keine weiteren Bezugsbesatndteile (zB Überstunden) einzubeziehen. Somit kann man davon ausgehen, dass Überstunden auch nicht bei pauschaler Abrechnung einzubeziehen sind.

    Zum Gastgewerbe gibts übrigens ein gutes Buch von Köck: Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie (Linde-Verlag).

    Schöne Grüße,
    Poldi

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    #17958

    Hallo Poldi!

    Danke für die Antwort! Habe mir das Buch mittlerweile schon und bin auf dasselbe Ergebnis gekommen wie du.

    Schöne Grüße
    Caro

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