Hallo!
Tja, dann sind’s wohl doch Reisezeiten – allerdings in der Freizeit.
Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde oder im KV fixiert ist, gebührt Überstundenentgelt.
Allerdings kann durch KV oder auch DV ein niedrigeres Entgelt, ja sogar Unentgeltlichkeit (was laut Fachliteratur, z.B. ASoK Jänner 2007, 25 bedenklich ist) vereinbart werden – wenn natürlich der KV ein gewisses Entgelt vorsieht, kann das im DV nicht „unterbuttert“ werden.
Diese „für den AG günstigere“ Entlohnung ist jedoch nur möglich, wenn es sich um „passive“ Reisezeiten handelt – klar bei z.B. einer Zugfahrt. Problematisch ist es, wenn der/die AN mit dem PKW fährt, dabei das Fahrzeug selbst lenkt und diese Form der Reisebewegung nicht vom Arbeitgeber angeordnet wurde – da steht noch eine Entscheidung aus.
LG