Reisezeiten Metaller Angst.

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  • #15949

    Hallo.
    Habe eine Frage zu den Reisezeiten.
    Meine Tochter soll regelmässig Schulungen in der Firmenzentrale besuchen.Jetzt hat sie folgendes Problem:
    Sie bekommt nur die Fahrtkosten ersetzt,nicht aber die Wegzeiten ausser der Arbeitszeit.Nach Nachfrage im Gehaltsbüro,wurde sie lappidar mit folgender Aussage abgewiesen:“Für diese Zeiten gibts keine Vergütung,die Schulung dient ja Ihrem Wissen“.
    Im DV steht aber ,das die Reiseregelung lt. KV verrrechnet wird.
    ist das Gehaltsbüro jetzt am Holzweg?Oder kann es wirklich sein?

    m.f.g.

    #23441

    Hallo IT-Techniker!

    Auch wenn ich jetzt die Details des Falls nicht kenne, der Grundsatz lautet:
    Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte fallen nicht unter dem Begriff „Reisezeit“, sondern unter dem Begriff „Wegzeit“, und diese stellt keine Arbeitszeit dar und ist daher grundsätzlich auch nicht zu entlohnen (außer der KV oder ev. der Dienstvertrag würde Gegenteiliges anschaffen).

    LG

    #23442

    Hallo.
    Vorerst danke für die Antwort.Fakt ist das die Dienstreise auf Weisung des Arbeitgebers stattfindet (Seminar),und nicht am ständigen Betriebsort stattfindet.Die Reise muss auch schon Sonntags angetreten werden,da sonst kein pünktl. erscheinen am Montag möglich wäre.
    Ist diese Zeit jetzt wirklich in ihrer Freizeit zu absolvieren?

    #23443

    Hallo!

    Tja, dann sind’s wohl doch Reisezeiten – allerdings in der Freizeit.
    Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde oder im KV fixiert ist, gebührt Überstundenentgelt.
    Allerdings kann durch KV oder auch DV ein niedrigeres Entgelt, ja sogar Unentgeltlichkeit (was laut Fachliteratur, z.B. ASoK Jänner 2007, 25 bedenklich ist) vereinbart werden – wenn natürlich der KV ein gewisses Entgelt vorsieht, kann das im DV nicht „unterbuttert“ werden.
    Diese „für den AG günstigere“ Entlohnung ist jedoch nur möglich, wenn es sich um „passive“ Reisezeiten handelt – klar bei z.B. einer Zugfahrt. Problematisch ist es, wenn der/die AN mit dem PKW fährt, dabei das Fahrzeug selbst lenkt und diese Form der Reisebewegung nicht vom Arbeitgeber angeordnet wurde – da steht noch eine Entscheidung aus.

    LG

    #23444

    DAnke.

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