Liebes Forum,
Ich habe zwar einen Artikel zu diesem Thema gefunden, bin aber nicht sicher, ob ich das richtig interpretiere:
Anlässlich der aktuellen KV-Erhöhungen sollen alle unsere Dienstverträge durchleuchtet werden. Unter Anderem geht es auch um Überstunden, Pauschalen und dergleichen.
Eine Frage, wo sich die KV-Interpretation zwischen Geschäftsführung und Lohnverrechnung stark unterscheiden, sind die Reisezeiten von Außendienstvertretern.
GF argumentiert, dass Reisezeiten außerhalb der Normal-AZ (also zB bei einer Heimreise vom Kunden), nicht zu entlohnen sind. Also nicht nur ohne Zuschläge, sondern überhaupt nicht.
Wir haben eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden. Endet die Reise innerhalb dieser Zeit, wird sie bezahlt. Endet sie zB nach 10 Stunden, werden nur 8,5 Stunden bezahlt. Zeiten beim Kunden werden vergütet (auch nach 8,5 Stunden).
Es gibt mit einigen altgedienten Mitarbeitern eine derartige Regelung (mündlich), die auch immer akzeptiert wurde.
Die Frage ist aber, ob das im Streitfall (bei Auflösung des DV) auch halten würde.
Ich habe versucht, den Paragraf 11 im Zusatz-KV zu verstehen. Ich schaffe es nicht!
Ich danke schon im Voraus für eine klärende Antwort!
Harry.