Reisezeit – Arbeitszeit

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  • #13525

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    In unserer Firma werden Dienstreisen nach der Normalarbeitszeit gekappt.
    Nun ist das für Seminare und Kurse ja verständlich, wenn ich aber wenn ein Mitarbeiter zB nach 16 Uhr noch zu einem Kunden fahren muss und dort noch 4 Stunden arbeitet, kann das nicht ok sein oder? Und was ist mit der Reisezeit? Im KV (IT) steht, dass aktive Reisezeiten nach der NAZ mit 1:1 abgegolten werden dh. es gäbe auch keine Überstunden und für passive eine Betriebsvereinbarung notwendig ist (bei und 7/10 vom Satz). Auf der Wirtschaftskammer habe ich aber gefunden, dass Kürzungen, wenn die Reisezeit mit der eigentlichen Tätigkeit einher geht, nicht zulässig sind.

    Dann habe ich noch einen Verweis zu OGH 17.03.2004, 9 ObA 109/03z, ecolex 2004/300, 633 gefunden. Dazu kann ich im Internet aber nichts finden. Weiß jemand, worum es da geht?

    Danke im voraus für die Antworten.

    #17865

    Hallo Wups,

    in der Entscheidung OGH 17.3.2004, 9 ObA 109/03z geht es um einen Arbeiter, der als Maurer immer wieder auf unterschiedlichen Baustellen beschäftigt wurde. Der Arbeiter verlangte vom Arbeitgeber die Abgeltung der Fahrtzeit für die Fahrten vom Wohnort zur Baustelle und retour.
    Der OGH hat den Anspruch verneint, weil bloße Wegzeit vorliegt (=keine Arbeitszeit), nicht aber Reisezeit.
    Der OGH wörtlich:
    „Wegezeit“ ist jene Zeit, die der Arbeitnehmer für den Weg von der
    Wohnung (oder der sonstigen Stätte, an der er gerade Freizeit
    verbringt) zur Arbeitsstätte und zurück benötigt. Sie zählt nicht zur
    Arbeitszeit… Davon zu unterscheiden sind die – zur (zu entlohnenden) Arbeitszeit zählenden – „Reisezeiten“ (Dienstreisen). Dabei handelt es sich um Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers
    vorübergehend seinen Dienstort (seine Arbeitsstätte) verlässt, um an
    anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen, sofern der
    Arbeitnehmer während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu
    erbringen hat (§ 20b Abs 1 AZG).

    LG,
    Lisa

    #17866

    Hallo,
    habe ganz vergessen, auf die ursprüngliche Frage einzugehen:

    Es ist selbstverständlich arbeitsrechtlich nicht o.k., Reisezeiten nach der Normalarbeitszeit automatisch zu „kappen“.
    Man muss nämlich stets unterscheiden:

    Die Rechtsprechung erlaubt es zwar, bei Arbeitnehmern, für die Reisetätigkeiten nicht zum normalen Tätigkeitsbereich gehören (zB Innendienstmitarbeiter), außerhalb der Normalarbeitszeit liegende Reisezeiten niedriger zu entlohnen (Sonderregelungen im KV sind natürlich zu beachten).

    Bei Arbeitnehmern, deren normale Tätigeit immer wieder auch Reisetätigkeiten mitumfasst (zB Außendienstmitarbeiter, Vertreter, Installateure etc), darf man Reisezeiten nicht geringer entlohnen. Weil bei diesen ist es eben „normal“ und typisch, dass sie auch reisen, sodass diese Zeiten so abzugelten sind wie laut AZG vorgesehen (Überstundenentgelt etc).
    In diesem Sinne würde ich auch die Info der Wirtschaftskammer verstehen, dass Kürzungen, wenn die Reisezeit mit der eigentlichen Tätigkeit einher geht, nicht zulässig sind.

    Bei Seminaren und Kursen kommt es in erster Linie auf die Vereinbarung an. Denn Seminare und Kurse können, sofern sie der Arbeitnehmer auf eigene Initiative oder zumindest mit seinem Einverständnis besucht, auch als Freizeit vereinbart werden. Wird der Arbeitnehmer hingegen vom Arbeitgeber beauftragt, ein Seminar oder einen Kurs zu besuchen, kann man ihm nicht aufzwingen, dass er dies als Freizeit gelten lassen muss. Denn über die Freizeit kann jeder selbst frei verfügen. Ein „aufgezwungener“ Seminar-/Kursbesuch muss daher grundsätzlich als Arbeitszeit behandelt werden.

    Wünsche einen schönen Feiertag,
    Lisa

    #17867

    Danke für die Infos!
    Mal schauen, was unser Chef und unser Betriebsrat dazu sagen. Das Problem ist, dass wir bis vor kurzem keine Außendienste hatten, seit 2 Monaten aber regelmäßig unsere Außenstellen mitbetreuen müssen, und das ist vor allem Freitags (NAZ bis 12:30) unverständlich, wenn man dann bis 20 Uhr im Einsatz ist.

    #17868

    Hallo!
    Es ist oft auch zu unterscheiden, was für „Reisezeiten“ das sind: selber gefahrene, Mitgefahrene oder zB mit dem Zug gefahrene…. die tats. Arbeitsstunden BEIM Kunden sind sicherlich als Überstunden bzw. jedenfalls mit einem besseren Stundensatz (n.KV wenn da gibt) zu werten – so ist das zu verstehen möchte ich meinen Die reinen Reisezeiten-naja, klar, da wird ja nicht gearbeitet in dem Sinn.Wäre wie Wegzeit (obwohl die bei den Metallern auch mit dem Überstundensatz-ohne Zuschläge- bezahlt wird ausserhalb der NormalAZ);
    LG!

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