Hallo miteinander,
Unsere Tochterfirma hat den Firmensitz ca. 40km von uns entfernt. Wenn ich einen Dienstnehmer dort hinschicke, muss ich ihm dann Reisekosten bezahlen?
Für mich wäre das ja eigentlich „Werkverkehr“, nur ist die Firma eben eine eigenständige Firma, und keine Filiale oder sowas.
In unserem KV steht:
….Als Dienstort im Sinne dieser Bestimmung gilt außerdem in allen Fällen ein Tätigkeitsgebiet im Umkreis von 12 km, gerechnet von der Betriebsstätte als Mittelpunkt.
–> Könnte ich ihm Vertrag statt den 12 km zB 20 km vereinbaren?
lg
Lydia