Reisekosten steuerfrei – 2 Dienstorte?

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  • #13162

    Ich bitte um Hilfe im vorliegenden Fall: Wenn ein Dienstnehmer (KV Angestellte im Metallgewerbe) mit einem eindeutig im Dienstvertrag definiertem Dienstort regelmäßig und wiederkehrend zu einem anderen Betrieb fährt und dort Arbeiten verrichtet, kann dieser andere Betrieb zu einem zweiten Dienstort werden? Steht dann die (steuerfreie) Entfernungszulage zu? Lt. GPLA (Prüfer vom FA) liegt ein zweiter Dienstort vor, die ausbezahlten Entfernungszulagen wurden der SV und Lohnsteuer unterworfen, da die Aufwandsentschädigungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezahlt wurden.

    Danke für jede Antwort bzw. Hinweise auf Literatur/Judikatur.

    Wolfgang

    #16997

    Lieber Wolfgang!
    Ein Auszug aus dem Buch „Reisekosten i.d.Praxis“ vom Linde Verlag Seite 15:
    Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort dienstlich nicht tätig, weil seine Tatsächliche ständige Arbeitsstatte außerhalb des Betriebsortes liegt, dann ist jene regelmäßige Einsatzstelle und nicht der Betriebsort als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen. (VwGh 13.12.1991, 90/13/0197)
    Grüsse
    Martin

    #16998

    Danke, Martin!

    Diese Definition bezieht sich jedoch auf die Legaldefinition der Dienstreise. Ist diese auch für Dienstreisen lt. KV anwendbar? Der springende Punkt ist sicherlich auch, ob überhaupt eine Dienstreise lt. KV vorliegt.

    Danke für weitere Antworten.
    Wolfgang

    #16999

    Sehr geehrter Herr Wolfgang!

    Sieht Ihr KV vor, dass ein AN, der über Auftrag seines AG seinen Dienstort verlässt, Tagesgelder zu erhalten hat, sind diese – unabhängig von der Dauer und Anzahl der Dienstreisen – abgabenfrei.
    Wichtig: Als Dienstort gilt der sich aus dem KV ergebende Dienstort (BMF VO 17.10.1997, BGBl II 1997/306).

    LG Alexander

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