Bitte um Hilfe:
Betrifft: Buch Ortner, ab S. 408, 22.3.4.1 Reisevergütung nach d. Legaldefinition.
Frage: Gilt das unter „Abgrenzung Dienstreisen – Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ geschriebene ausschließlich für Dienstreisen nach der Legaldefiniton oder auch für Dienstreisen gem. lohngestaltender Vorschrift?
Unter 22.3.4.2 Reiseverg./lohngest. Vorschrift steht davon nämlich nichts.
Z.B.: 1.) Angestellter wird auf Dauer (länger als einen vollen Kalendermonat)
in den Betrieb eines Kunden entsendet (=Fahrten zw. Wohung u. Arbeits-
stätte)
2.) eine gleichbleibende Arbeitsstätte (ständiger Dienstort) auf Grund
der Art der Beschäftigung liegt nicht vor (AN, die am Firmensitz
niemals tätig werden)(=Ab 6. Tag Fahrten zw. Wohnung u. Arbeitsstätte)
3.) nur Fahrtkosten für die erste Hinfahrt, für dienstl. Fahrten zwischen-
durch und für die letzte Rückfahrt sind nicht steuerbar. Alle anderen
Hin- u. Rückfahrten sind Aufwendungen für Familienheimfahrten –
Werbungskosten.
Und: wo kann ich etwas über doppelte Haushaltsführung lesen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. K.H.