Reisekosten im allg. Gewerbe – freiwillige Überzahlung

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  • #13497

    Hallo!

    Ist es richtig, dass die Überzahlungen bei Diäten – in meinem Fall werden nicht die Diäten gemäß KV allg. Gewerbe (mehr als 6 Stunden 6,21, mehr als 11 Stunden 15,48 ) sondern gemäß dem Satz der Reisegebührenvorschrift bezahlt – nur im Rahmen der Legaldefintion steuerfrei sind?

    Vielen Dank.

    Verena

    #17795
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Verena!

      Richtig. Die Diäten nur in der vollen § 26 Höhe mit den Einschränkungen der Legaldefinition.
      Laut lohngestaltender Vorschrift nur die Sätze laut Kollektivvertrag.

      Grüsse
      Martin

      #17796

      das würde ich nicht sofort so beantworten, die Finanz + GKK hält sich da schon auch sehr eng an den KV- wenn mehr bezahlt wird als im KV steht, könnte das als Vorteil beanstandet werden.
      @Martin- gibts irgendwo – ausser eben die Erläuterungen zu § 26- irgendeinen gscheiten Bezug auf die RK im (Metall) Gewerbe?Hött ich gern genauer nachgelesen

      #17797

      -oder wars eh so oder so in der Art gemeint – ich würd sagen, der „Überhang“ könnte LSt-frei aber SV- pflichtig gesehen werden (und was ist dann mit KommSt…?)

      #17798

      Hallo svnu!

      Ein super Nachschlagewerk gibt es im Linde Verlag: Eduard Müller – Reisekosten in der Praxis.

      Übrigens war die Antwort von Martin völlig korrekt.

      Liebe Grüße

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