Liebe Forums-Teilnehmer,
mir stellt sich folgender Sachverhalt in Frage: ein Deutscher DN (mit Hauptwohnsitz in D) arbeitet ca. 10 Kalendertage pro Monat in Wien. Es gibt keine Zweigstelle in Deutschland das Unternehmen hat nur einen Betriebsort in Wien. Der DN arbeitet teilweise auch von zu Hause.
Das Unternehmen hat in seinem Dienstvertrag als Dienstort Wien eingetragen.
Wie ist das in Bezug auf die Reisekosten, wenn er von zu Hause (Norddeutschland) nach Wien fährt und innerhalb von Wien hin und her, bekommt er dann Diäten für Wien?
ZB wenn er von zu Hause nach Berlin fährt stehen ihm Auslandsdiäten für D zu oder Inlandsdiäten?
Ist die Fahrt nach Wien dann eine Auslandsreise?
Wie rechnet man richtig die Reisekosten, anhand folgenden Beispiels:
6.1. Norddeutschland mit der Bahn nach Wien 07:10 – 13:55 restlicher Tag Aufenthalt in Wien
7.1. Reise nach Polen Aufenthalt 3 Tage
10.1 Rückreise nach Wien Aufenthalt 4 Tage
14.1. Reise nach Polen Aufenthalt 4 Tage
18.1. Reise nach Berlin (D) Aufenthalt 3 Tage
21.1. Reise Hamburg (D)
22.1. Reise Boltenhagen (D) 3 Tage
25.1. Reise nach Wien Aufenthalt 3 Tage
29.1. Reise nach Berlin Aufenthalt 2 Tage
Noch eine zusätzliche Frage zur Abrechnung der Diäten im KV Allgemeinen Gewerbe, da mir die Höhe der Diäten nicht klar ist.
Bei mehr als 5 Stunden sind es € 6,21 wie viel bei 4 oder 7? da es ab 11 Stunden € 15,48 sind?
Diese Regelung ist nicht logisch.
Ich ersuchen um Hilfestellung!
Besten Dank im Voraus!
Angelika Ludwig