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  • #16026

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Der Verein hat eine Tochtergesellschaft – eine Beteiligungsg.m.b.H. Ein Funktionär ist im Verein tätig. Damit er für seine Tätigkeit eine Entschädigung bekommt, ist er bei der GmbH als kfm. Angestellter angemeldet. Diese Person reist – manchmal im Auftrag der GmbH, manchmal im Auftrag des Muttervereins, und verrechnet Tag- und Kilometergeld. Ich mache die Buchhaltung so wie die Personalverrechnung. Wenn es eine Reise für den Verband ist, interessieren mich hier als Lohnverrechnerin der GmbH die Taggelder? D.h. muss ich sie in die Personalverrechnung und auf das Lohnkonto aufnehmen? Oder muss ich nur das beachten, was „im Namen“ der GmbH, also des direkten „Dienstgebers“ abläuft?
    Ich hoffe, es ist verständlich. Bitte bitte um Antworten!

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