Reiseaufwandsentschädigung KV Industrie, Fahrzeugbau

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  • #16861

    Hallo,
    ich bin als Aussendienstmitarbeiter bei einer österreichischen Firma angestellt und betreue Kunden in Österreich und Deutschland. Das übliche Taggeld im KV Handel beträgt ja 26,40€ in Österreich und 35,30€ in Deutschland, jeweils bei mindestens 12-stündigem Aufenthalt (ansonsten aliquot). Wir gehen davon aus, dass ich nicht öfter als 15mal in 6 Monaten den gleichen Kunden (bzw. Ort) bereise. Meine Firma hat nun den Kollektivvertrag Industrie, Fahrzeugbau – wie verhält sich das ganze hierbei? Ich habe im Netz die Reiseaufwandsentschädigung von 52,80€ (Taggeld) und 31,32€ (Nachtgeld) gefunden – kann das sein? Gilt dies auch für Vertreter bzw. regelmäßige Dienstreisen (Haupttätigkeit)? Wie schaut es hierbei mit der Besteuerung aus? Im KV Handel wird ja ab dem 13. Tag besteuert.
    Vielen Dank für euren Input!
    Liebe Grüße,
    Sidot

    #25045
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Sidot,

    was Du gefunden hast, wird wohl so sein. In dem KV steht auch sicher der „Reisebegriff“, damit gilt die Legaldefinition (5/5/15 ) nicht mehr und alles bis zu den 26,40 bzw. zu den steuerlichen Auslandssätzen ist immer frei, egal wie oft Du dort bist.
    Was lt. KV mehr bezahlt wird, ist normal pflichtig.

    lg
    hubert k.

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