Hallo, hier eine für mich nicht klar geregelte Frage:
Wie schaut es mit der Lohnsteuerlichen und SV-rechtlichen Behandlung von Reise- und Lenkentgelt aus?
Das Reise- und Lenkentgelt kann ja auch geringer als der normale Gehalt/Lohn sein (siehe jeweiligen KV).
Wenn es über der Normalarbeitszeit geleistet wird, fällt es da in den §68/2?
Wenn normale Überstunden nach §68/2 vorhanden sind, mit höherem Stundensatz – gültig bleiben ja die € 43,- . Was zählt zu den Ersten 5 Stunden?
Wenn es in der Nacht, Am Sonn- oder Feiertag geleistet wird, fällt es da in den §68/1?
Was ist wenn der Betrag von € 360,– (bzw. € 540,–) ausgeschöpft wird! Welcher Stundensatz darf/kann/muss verwendet werden?
Jetzt hoffe ich nur, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke
mfg
hubert k.