Reise- und Lenkentgelt im EDR

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  • #13571
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo, hier eine für mich nicht klar geregelte Frage:

    Wie schaut es mit der Lohnsteuerlichen und SV-rechtlichen Behandlung von Reise- und Lenkentgelt aus?
    Das Reise- und Lenkentgelt kann ja auch geringer als der normale Gehalt/Lohn sein (siehe jeweiligen KV).
    Wenn es über der Normalarbeitszeit geleistet wird, fällt es da in den §68/2?
    Wenn normale Überstunden nach §68/2 vorhanden sind, mit höherem Stundensatz – gültig bleiben ja die € 43,- . Was zählt zu den Ersten 5 Stunden?
    Wenn es in der Nacht, Am Sonn- oder Feiertag geleistet wird, fällt es da in den §68/1?
    Was ist wenn der Betrag von € 360,– (bzw. € 540,–) ausgeschöpft wird! Welcher Stundensatz darf/kann/muss verwendet werden?

    Jetzt hoffe ich nur, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Danke

    mfg
    hubert k.

    #17994

    Hallo!
    Es können alle bis zu 50%igen Zuschläge genommen werden, ob sie nun zu Überstunden oder Nachtstunden oder Normalstunden gehören; sind die 360.-/540.- für Nacht zB ausgeschöpft, gehts bei 68/2 weiter.
    Ich denke nicht, dass sich jemand daran stossen wird, wenn man dafür die Überstunden heranzieht – so gross ist der Unterschied auch nicht, und ein Prüfer würde sich höchstens denken dass die Firma sich mit der Überkorrekteit ins eigene Knie schiesst….
    Natürlich wird man schaun, dass die 43.- grösstmöglich ausgenutzt werden.

    Ich hoffe, das hat geholfen!?
    Schönen Abend!

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