Liebe(r) braun,
habe ähnliches Problem und gebe meine Informationen gerne weiter.
MitarbeiterIn normale Alternspension kann unbeschränkt dazuverdienen (Nachzahlung Lohnsteuer Veranlagung – normale SV – evt. Rückforderung Krankenkassabeiträge, bzw. jährliche Erhöhung Pension), Meldung an Krankenkasse ist nicht notwendig. Arbeitsrechtlich aber ein durchlaufendes Dienstverhältnis. (Abfertigung, Ansprüche, etc.).
Möchte man das vermeiden, ist eine vollständige Abrechnung der Ansprüche und eine Abmeldung durchzuführen und empfehlenswert nach einer Unterbrechung von ca. einem Monat ein neuerliches Dienstverhältnis zu vereinbaren (dann MVK).
LG
Ingrid