Rechtsanwaltsanwärter

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  • #15516

    Hab vom Chef erfahren dass es da angeblich was neues gibt und ich soll mir das „ansehen“ – weil ich demnächst einen abrechnen muss. Es geht wohl um div. Nebenbeiträge die der Ausbildende RA abführen muss – das ist dann aber auch schon alles was ich weiß. Vielleicht hat ja jemand nähere Infos für mich dazu.

    Danke schon mal im Voraus

    P.S: Natürlich bleibt dann noch die Frage ob meine Lohn-Programm dass überhaupt schon erfassen kann – aber das ist dann wieder ein anderes Problem

    #22376

    ok etwas zu früh gepostet, hab zumindest jetzt ein paar Beträge gefunden die wohl für OÖ Gültigkeit haben aus der Beitragsordnung 2011 gefunden – bzgl. der div. Pflichtigkeiten bin ich aber noch immer nicht wirklich schlauer.

    #22377

    Hallo Steve,

    ich weiß auch nur, daß angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter nur teilversichert nach § 7 Z. 1 lit. e ASVG sind. Von der ASVG-Pensionsversicherung ist dieser Personenkreis ausgenommen, stattdessen werden Beiträge zur Versorgungseinreichtung der Rechtsanwaltskammer geleistet. Auch die Arbeiterkammerumlage fällt nicht an, sondern es sind Beiträge an die Rechtsanwaltskammer zu zahlen. Die SV ist über eigene Beitragsgruppen (z.B. N21r) abzurechnen.

    Was sich da nun geändert haben soll, weiß ich allerdings auch nicht.

    LG
    Mathias

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