Rechnungen zu Bewirtungen

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  • #13293

    Hätte da eine Frage? Bin DN und im Aussendienst tätig. Da ich hier und da Bewirtungen habe wird mir 50% sprich 13.20 € abgezogen. Wenn das Essen aber weniger wie diese 13.20 ausmacht zahle ich es selber. Meine Firma sagt jetzt das Sie meine Belege bei einem selber bezahlten Essen benötigt, da wir sonst bei einer Prüfung Probleme mit der Finanz zwecks Beweis der selbst Bezahlung benötigen. Soweit ich weiss muss die Anzahl der Menüs mit der Anzahl der Namen auf dem Beleg überein stimmen. Oder? Wäre sehr dankbar für eine qualifizierte Auskunft. Danke im voraus

    #17303
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe nasdi!

    1. Wenn Du allein unterwegs bist, und Dein Essen selber bezahlst, sehe ich keinen Grund hierfür eine Rechnung vorzuweisen um das volle Taggeld erhalten.
    (Du könntest ja auch Deine Wurstsemmeln von zu Hause mitnehmen und deshalb keine Rechnung haben)

    2. Wenn Du mit Kunden essen gehst, sollten auf der Rechnung die Namen der bewirteten Personen stehen. Das bedeutet das unter Umständen auch Dein Name mit den Kunden auf der Rechnung aufscheint.
    Eine Extra-Rechnung für Deine Mahlzeit ist zwar hilfreich, aber nicht 100% beweiskräftig. Denn Du könntest ja mit Deinen Kunden essen gewesen sein und nur die Kunden bewirtet haben, weil Du selbst nur ein Mineralwasser getrunken hast.
    Das soll Dich aber nicht dazu animieren, Deine Konsumation bei Deinen Geschäftspartnern zu verstecken.

    Bis jetzt war noch kein Finanzamtprüfer so kleinlich und wollte wissen, wer den Capppucino und wer das Wasser getrunken hat. 😆

    Grüsse
    Martin

    #17304

    Hallo Martin,

    Danke für deine prompte Antwort.

    Schönen Sonntag noch

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