Quartalsprämie

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  • #14358

    Hallo,

    ich habe einen DN, der soll vierteljährlich eine Prämien erhalten, und zwar funktioniert das so, ihm werden bestimmte Ziele vorgegeben, wenn er die erreicht hat, erhält er die Prämie.

    Kann ich diese Prämie als sonstigen Bezug bewerten mit Anrechnung auf das Jahressechstel ?

    Eveline

    #19741

    Hallo Eveline!

    Ja, das ist ein ganz normaler Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2 und verbraucht somit das J/6 (abzurechnen wie UZ/WR).
    Auch in der SV normale Sonderzahlung.

    LG

    #19742

    Lieber Roland,

    ist es auch möglich, diese Prämie monatlich als laufender Bezug zu akontieren und dann jeweils am Ende eines Quartals den Rest als Sonderzahlung auszuzahlen.

    Eveline

    #19743

    Hallo Eveline!

    Ja, das geht so ähnlich (um das J/6 optimal auszunützen).
    Ein Tipp dazu: Mag. Monika Kunesch hat in der PV-Info März 2007 darüber einen tollen Artikel geschrieben.
    Bitte schreibe nochmal, wenn du ihn nicht hast, dann lasse ich ihn dir zukommen!

    LG

    #19744

    Lieber Roland,

    ich habe leider den Artikel nicht. Bitte lasse ihn mir zukommen.

    Vielen Dank

    LG

    Eveline

    #19745

    Hallo Eveline!

    Mache ich gerne.

    LG

    #19746
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes PV Info Team,
    ich hätte auch zu diesem Thema eine Frage. Einige AN sollen eine Prämie so günstig als möglich für den DN ausbezahlt bekommen. Ich hab jetzt die div.Arten wie 1xPrämie,als lfd.Prämie in einem Monat,als zusätzliche SZ und als Prämie,aufgeteilt auf lfd in den Monaten 7-10 und im November eine zusätzliche SZ durchprobiert. Die günstigste Variante war die:aufgeteilt als lfd.Prämie und im Nov. den Rest als SZ. Darf man das so machen, dass man während des Jahres einen lfd.Prämie gibt und den Rest als SZ ausbezahlt? und falls ein Prüfer fragt warum man das so auf die Art gemacht hat, bzw. warum man mitten im Jahr plötzlich Prämien ausbezahlt und dann im Nov. noch eine zusätzliche als SZ gibt. Kann es da Probleme geben?
    Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und freue mich auf eine Antwort.
    lg
    Daniela

    #19747

    Hallo Daniela!

    Ich verweise noch einmal auf den Artikel in der PV-Info vom März 2007.
    Einfach so machen bitte nicht, aber eine hieb- und stichfeste Vereinbarung im Dienstvertrag führt sicher zum gewünschten Ergebnis.
    Nachstehend ein Auszug aus besagtem Artikel in der PV-Info:

    „Der im Dienstvertrag geregelte Anspruch auf Jahresprämie sollte daher durch eine entsprechende Vereinbarung über die Fälligkeit begleitet werden:

    Formulierungsvorschlag
    Die laut Punkt XX des Dienstvertrages geregelte Jahresprämie wird jeweils im Folgejahr, verteilt auf 14 Auszahlungen (12 monatliche Zahlungen sowie eine zusätzliche Zahlung jeweils in den Monaten März / Juni und September / November), abgerechnet.“

    LG

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