Hallo Daniela!
Ich verweise noch einmal auf den Artikel in der PV-Info vom März 2007.
Einfach so machen bitte nicht, aber eine hieb- und stichfeste Vereinbarung im Dienstvertrag führt sicher zum gewünschten Ergebnis.
Nachstehend ein Auszug aus besagtem Artikel in der PV-Info:
„Der im Dienstvertrag geregelte Anspruch auf Jahresprämie sollte daher durch eine entsprechende Vereinbarung über die Fälligkeit begleitet werden:
Formulierungsvorschlag
Die laut Punkt XX des Dienstvertrages geregelte Jahresprämie wird jeweils im Folgejahr, verteilt auf 14 Auszahlungen (12 monatliche Zahlungen sowie eine zusätzliche Zahlung jeweils in den Monaten März / Juni und September / November), abgerechnet.“
LG