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  • #14257

    Liebes Forum!

    Bei einem Angestellten eines Immobilienmaklers (kein KV!), der rein auf Provisionsbasis ohne Fixum entlohnt wird, soll die steuerliche Begünstigung für die Sonderzahlungen ausgeschöpft werden – hat jemand einen Textvorschlag für den Dienstvertrag?

    lg Sylvia

    #19529
    Martin
    Teilnehmer

    …von den Provisionen wird ein Siebentel zurückbehalten. Dieser Betrag wird im Juni und Dezember ausbezahlt.

    Die Begünstigung des § 67 steht nur Lohnsteuerpflichtigen zu.
    sollte Dein Vertreter selbständig sein, geht das nicht.

    #19530

    Hallo Martin!

    Danke für deine Antwort – bei mir handelt es sich um einen Vertreter im Dienstverhältnis. Meine Befürchtung ist, dass bei einer GPLA die begünstigte Besteuerung des SZ-Anteils nicht akzeptiert wird. Somit meine Frage: Genügt es, wenn im Dienstvertrag vereinbart wird „Ein Siebentel der Provisionen wird zurückbehalten und im Juni und Dezember als Sonderzahlung ausbezahlt“ – reicht das aus, um die Steuerbegünstigung geltend zu machen?

    lg Sylvia

    #19531
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Steuerlich sind es sonstige Bezüge, da in größeren Zeiträumen als das Kalendermonat ausbezahlt.

    SV ist schwierig, da die SV-Sonderzahlung noch an extra Bedingungen geknüpft werden sollte. Sonst könnten die Beträge SV-rechtlich in die Anspruchsmonate kommen.
    Solange du mit beiden Beträgen über oder unter der Höchtsbemessung bist, sollte es zu keinen Komplikationen kommen.

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