Provisionsbezieher

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  • #14343

    Wenn ein Angestellter (IT-KV) laut Dienstvertrag 2000,- brutto + Provision (durchschnittlich 900,-/Monat) verdient und durch eine Vorrückung aufgrund der Dienstjahre ab 12/07 2100,- lt. KV erhalten sollte – kann die Provision auf diese Erhöhung angerechnet und damit der Grundlohn gleich belassen werden?

    lg Sylvia

    #19714

    Hängt letztlich von einer Interpretation des KV ab. Wenn der KB aber zwischen Grundentlohnung und Provisionen unterscheidet: nein. Weiters müsste geprüft werden, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (z.B. ob eine automatische Erhöhung des Ist-Lohnes anhand der Erhöhung der KV-Löhne vorgesehen ist).

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