Startseite › Foren › Sonstiges › Problem Arbeitszeit – Umgehung mit 2 Dienstverhältnissen
- Dieses Thema hat 12 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre, 10 Monate von Nachtigall.
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11.7.2008 um 9:26 Uhr #14654brigit28Teilnehmer
Hallo liebes Forum,
folgendes Problem: Habe eine Firma die mit den Arbeitszeiten ein Problem hat.
Ist es möglich eine Firma A zu haben wo der Unternehmer zu 100 % beteiligt ist und eine zweite Firma wo der Unternehmer der Firma A zu nur 50 % beteiligt ist und die DN, die auch in der Firma A arbeiten auch in der zweiten Firma B eingestellt werden. D. h. Firma A z. B. 38,5 Std., oder 40 Std., Firma B z. B. 20 Std..
Kann hier der DG zu Strafen verdonnert werden, da er ja bei der Firma A zu 100 % und bei der Firma B zu 50% oder weniger oder mehr beteiligt ist?
Für den DN ist es aber schon möglich neben einem Vollzeitdienstverhältnis (38,5 Std.), noch ein weiteres DV zu haben? Es ist ja mein Problem wenn ich die Höchstarbeitszeit überschreite oder? Kann der Arbeitsinspektor Strafen an den DG verhängen, wenn die DG sich überhaupt nicht kennen?
Bitte um eure Hilfe!
LG11.7.2008 um 12:11 Uhr #20436MartinTeilnehmerLiebe Brigit!
Die Antwort bei „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von Rauch:
14.8.1 Arbeitszeit und Mehrfachbeschäftigung
Bei einer Beschäftigung des AN bei mehreren AG dürfen gem. § 2 abs 2 AZG die einzelnen Beschäftigungne zusammmen die gesetzliche Höchstgerenze der Arbeitszeit nicht überschreiten..
… bewirkt Teilnichtigkeit jenes Dienstverhältnis, in welchem die Arbeitszeit überschritten wird.
… Strafsanktionen für den Arbeitgeber möglichSo lange der Arbeitsinspektor keine Kenntnis der Überschreitungen hat, kein Problem. Aber wenn…
Weiters könnte bei einem Arbeitsunfall eine Haftungsfrage auftauchen.11.7.2008 um 14:00 Uhr #20437brigit28TeilnehmerDanke für die Info!!!
13.7.2008 um 9:08 Uhr #20438MartinTeilnehmerGerne! Schönes Wochenende!
Martin14.7.2008 um 11:14 Uhr #20439brigit28TeilnehmerHabe noch eine Frage dazu: die tägliche Höchstarbeitszeit: 40 Stunden/Woche? Mit Überstunden Ausdehnung auf 60 Stunden / Woche?
16.7.2008 um 9:49 Uhr #20441Hallo,
ich hätte zu diesem Thema eine ähnliche Frage:
Wenn ein Dienstnehmer bereits ein 40-stündiges Dienstverhältnis hat und am Wochenende bei einer anderen Firma beschäftigt (natürlich angemeldet) ist – wird hier die Wochenendruhe verletzt? Oder wird für die Wochenendruhe jedes DV einzel betrachtet? Wäre für Hilfe dankbar.
LG
Brigitte16.7.2008 um 13:49 Uhr #20442brigit28TeilnehmerHallo Brigitte,
das ist auch eine interessante Frage!
17.7.2008 um 6:25 Uhr #20440Hallo zusammen!
Wäre eine interessante Frage, was da tatsächlich rauskommt.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass hier die Wochenendruhe verletzt wird.Nur stellt halt, wie Martin schon festgestellt hat, das 2. Dienstverhältnis am Wochenende eine Verletzung der Bestimmungen des AZG dar.
LG
17.7.2008 um 8:35 Uhr #20443brigit28TeilnehmerHallo,
noch eine Frage: unterliegt ein Kommanditist den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes?
D.H. es gibt ein normales DV bei einer Firma und zusätzlich wird eine zweite Firma eröffnet, bei welcher der DN als Kommanditist auftritt. Bei der Firma A arbeitet der DN 38,5 Stunden pro Woche bei der Firma B als Kommanditist. Die Firma B arbeitet aber hauptsächlich nur für die Firma A. Ist das möglich? Der Kommanditist wird aber schon angemeldet bei der Firma B da er ja ASVG pflichtig ist oder? Gibt es dazu Literatur
LG17.7.2008 um 21:40 Uhr #20444Hallo Brigitte!
Nein, ein Kommanditist ist grundsätzlich reiner Kapitalgeber und daher nicht ASVG-pflichtig (weil kein Dienstverhältnis).
Anders wäre die Sachlage natürlich, wenn er auch Dienstnehmer ist – dann haben wir wieder das zuvor besprochene Problem!In der PV-Info April 2007 hat dazu Hannelore Ortner einen tollen Artikel verfasst.
Sonstige Fachliteratur kenne ich dazu leider keine.LG
18.7.2008 um 8:49 Uhr #20445brigit28TeilnehmerHallo Roland,
danke für die Antwort. Aber ein Kommanditist kann ja der ASVG, GSVG oder gar keiner Versicherungspflicht unterliegen. Meinst du wirklich wenn ich einen Kommanditisten bei der Firma B im ASVG anmelde und dann zusätzlich bei der Firma A als normalen DN, dass für den Kommanditisten auch die Arbeitszeitbestimmungen gelten? Der Kommanditist unterliegt ja der Einkommenssteuer und nicht der Lohnsteuer!
Den Artikel vom PV-Info habe ich schon gelesen, aber leider gibt es dort keinen Hinweis, ob die Arbeitszeitgesetze anzuwenden sind.
LG19.7.2008 um 1:12 Uhr #20446Hallo Brigitte!
Die steuerrechtliche Beurteilung muss völlig losgelöst von der arbeitsrechtlichen betrachtet werden.
Wenn er tatsächlich Dienstnehmer ist (weisungsgebunden gegenüber dem Komplementär), dann ist m.E. das AZG auf alle Fälle anwendbar.LG
30.3.2010 um 22:44 Uhr #20447Liebes PV-Info Forum,
ich habe ein ähnliches (oder doch nicht so ähnliches Problem):
A möchte wie folgt gestalten:
20h bei der Firma B angestellt sein
20h bei der Firma C angestellt sein
daüber hinaus 20h bei Firma D angestellt sein, wobei er dort gleichzeitg handelsrechtlicher Gesellschafter-Geschäftsführer (also leitende Funktion) mit 19% (und daher steuerrechtlich als DN zu qualifizieren ist) ist.
Das wäre ja rein nach AZG kein Problem? Sehe ich das richtig? Jeodch in der SV wird er sicher über die HBGL kommen mit diesen 3 Dientsverhältnissen. Daher müsste er innerhalb der 3-jahres-Frist einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Wäre das ein monetärer Verlust? Oder wäres es besser, wenn er über 25% beteiligt ist (und somit kein DN), damit wäre er dann GSVG-pflichtig und stellt dort dann den Antrag auf Differenzbesteuerung und zahlt daher nur (wenn die anderen DVs die HBGL überschreiten) den Unfallversicherungsbeitrag. (Sperrminoritäten liegen keine vor!).Auf eine informative Antwort dankend wartend,
Melanie! -
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