Probezeit bei Wiedereinstellung

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  • #14195

    Gibt es bei Wiedereinstellung in ein Unternehmen eine erneute Probezeit?

    #19386
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Anne!

    Wenn es sich um eine klassische Wiedereinstellung mit Wiedereinstellungzusage handelt, – keine Probezeit.

    Falls es ein neues Dienstverhältnis mit neuem Tätigkeitsbereich ist, kann eine Probezeit vereinbart wwerden.

    #19387

    Es gab keine Wiedereinstellungszusage. Kann ich dann trotzdem auf die Probezeit verzichten? Wir möchten eigentlich in diesem Falle die Probezeit nicht, da der DN dann einfach alles stehen und liegen lassen kann und wir so schnell keinen Ersatz haben.

    #19388

    Hallo Anne,

    19/2 AngG…DV auf Probe KANN […] vereinbart werden.
    Es muss also Konsens darüber bestehen, wenn eine Probezeit vereinbart wird, automatisch gibt´s die nicht.
    Sicherheitshalber noch im KV nachsehen, ob´s da was gibt.

    LG
    Stefan

    #19389
    Martin
    Teilnehmer

    @ stevenson: richtig, „kann“ vereinbart werden.

    Manchmal ist es besser wenn keine Probezeit vereinbart wird.
    Z.B. bei Messepersonal. Die „müssen“ für die z.B. 3 Tage Messe kommen. Und sollten es sich nicht anders überlegen.

    Im Regelfall immer die Probezeit laut AngG, welche durch KV beschnitten werden kann.

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