Präsenzdienst Sonderzahlungen

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  • #15146

    Liebe Forumsmitglieder,

    2 Arbeiter kommen demnächst zum Bundesheer. Der eine mit 02.06.09 und der andere mit 06.07.09. KV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.

    Habe im PV in der Praxis gelesen, dass keine Endabrechnung zu erfolgen hat und dass UZ / WR aliquotiert werden. Wann zahle ich UZ / WR aus? Der eine Arbeiter kommt dieses Jahr doch nicht mehr vom BH zurück!

    Bitte diesbezüglich um Hilfe.

    Gudrun Pail

    #21544

    Ich handhabe solche Fälle immer so, dass ich sämtliche Sonderzahlungsansprüche im Austrittsmonat (Ende Entgelt) aliquot abrechne, egal ob jetzt Eintritt noch im gleichen Jahr oder erst im darauffolgenden Jahr.
    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen

    #21545

    Ich mache das auch so. Abrechnung der Sonderzahlung bei Abrechnung bis Beginn Präsenzdienst. Wenn der DN im selben Jahr wiedereintritt, dann bekommt er nachher die Sonderzahlungen vom Wiedereintritt bis Jahresende gerechnet. Diese werden spätestens dann im November bzw. Dezember ausbezahlt.

    mfg gabriele

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