Postensuchtage und Urlaub

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  • #13602
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Der Dienstnehmer wurde zum 31.07. gekündigt und machte sofort die Postensuchtage geltend.
    Leider wurde mit dem Dienstnehmer nur vereinbart, daß er ab 18.07. in Urlaub geht.
    Bei der Berechnung der verbrauchten Urlaubstage wurde bemerkt, dass der Dienstnehmer bereits zuviel Urlaub konsumiert hat.

    Muß ich die Postensuchtage nun trotzdem auszahlen, oder kann ich sie mit dem zuviel verbrauchten Urlaub gegenverrechnen?

    #18073

    Hallo Dani!

    Also, so wie ich das sehe, wurde einerseits Urlaub vereinbart, andererseits machte der DN Postensuchtage geltend.

    Warum nimmst du nicht statt der Urlaubstage teilweise Postensuchtage?

    Das reduziert den Urlaubsverbrauch und erledigt auch die Postensuche.

    Oder habe ich was missverstanden?

    LG Elisabeth

    #18074
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Genau das habe ich gemeint. Ich hätte nämlich auch statt einiger Urlaubstage Postensuchtage geschrieben. Somit sind in diesem Fall noch immer genug zuviel verbrauchte Urlaubstage offen.

    Liebe Grüße Dani

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