Plegefreistellung

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  • #14566

    Ich habe folgende Frage:

    Ein Mitarbeiter hat bereits eine Woche Pflegefreistellung beansprucht! Wenn nun das Kind erkranken würde (unter 12 Jahre), hätte er Anspruch auf eine 2. Woche? Oder müsste es eine Wiedererkrankung des Kindes sein?

    Vielen Dank!

    #20229

    Hallo Schneider!

    Soll die 2. Woche unmittelbar nach der 1. Woche beansprucht werden?
    Oder ist der DN bereits zwichendurch wieder im Dienst gewesen?

    2. Frage: Handelt es sich dabei um einen Arb. oder Ang.?

    LG

    #20230

    Es handelt sich um einen Angestellten u. er hat inzwischen gearbeitet!

    Lg u. Danke!

    #20231

    Ich hätte gleich noch eine Frage:

    Was ist, wenn ein Mitarbeiter seinen freien Tag (für Geburt, Ehe …) nicht „im Zusammenhang mit dem Ereignis“ sondern 2 Wochen danach konsumieren möchte?

    Danke!

    #20232

    Hallo Schneider!

    Ein Angestellter hat einen weit besseren Anspruch als § 16 Abs. 2 Urlaubsgesetz, wo die 2. Woche Pflegefreistellung geregelt ist.
    Nämlich § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, der in solchen Fällen wie z.B. der Erkrankung eines Kindes auch zum Zug kommt.

    Bezüglich des freien Tages wegen Geburt oder Ehe könnten auch nach dem eingentlichen Ereignis noch Gründe vorhanden sein, um eine Freistellung zu beanspruchen, z.B. Amtswege oder Abholung der Gattin und Kind aus dem Krankenhaus.
    Lässt sich aber aus der Ferne schwer beurteilen.

    Schöne Grüße

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