PKW-Sachbezug während Wochenhilfe

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  • #13537
    KEA

    Eine Dienstnehmer darf während des Beschäftigungsverbots lt. MSchG den Firmen-PKW behalten, wie ist der Sachbezug während der entgeltfreien Zeit zu behandeln?
    (lt. GKK ist 1 Sachbezug ohne Gehaltsbezug beitragsfrei?)

    #17911
    Martin
    Teilnehmer

    Servus KEA!

    SV frei, keine MV
    DB DZ KommSt pflichtig
    keine U-Bahnsteuer (falls vorher)

    Grüsse
    Martin

    #17912
    KEA wrote:
    Eine Dienstnehmer darf während des Beschäftigungsverbots lt. MSchG den Firmen-PKW behalten, wie ist der Sachbezug während der entgeltfreien Zeit zu behandeln?
    (lt. GKK ist 1 Sachbezug ohne Gehaltsbezug beitragsfrei?)

    Mir ist noch unklar, wie der Sachbezug generell im LV-programm zu schlüsseln ist. Eigentlich rechnet mein Programm (SAP) den DN während dieser Zeit gar nicht ab, weil die SV und ST-Tage = 0 sind. Muss der Sachbezug während der Wochenhilfezeit in der LV aber verarbeitet werden, ist einiges umzustellen. Wegen des geringen Wertes fällt zwar keine monatliche Lohnsteuer an, aber am L16 muss er ausgewiesen werden. Oder sehe ich das zu kompliziert? -Bin für weitere Stellungnahmen sehr dankbar!

    #17913
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sheila!

    Der PKW, oder Dienstwohnung etc. bleibt ein Sachbezug und steuerpflichtig.
    Also: Rauf auf das L16.

    Genau der gleiche Fall wenn der Dienstnehmer nach Dienstverhältnisende das KFZ weiter benutzt.

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