PKW Sachbezug u. Parkgebühren

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  • #13612

    Wer kann mir bitte kurz helfen:

    Wir, ein Verein, unser Präsident hat ein Firmenauto und bekommt dafür den großen Sachbezug verrechnet, wie sieht es mit den Parkgebühren auf Dienstreisen aus???

    Sind diese trotzdem LST-pflichtig oder nicht?

    Danke im voraus
    Kira

    #18088

    Liebe Kira,

    ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer bei Benützung eines Firmen-Kfz die Kosten für Parkgebühren auf Dienstreisen, handelt es sich um bloßen Auslagenersatz, der von vornherein nicht lohnsteuerpflichtig ist (vgl § 26 Z 2 EStG).

    Wird ein abgabepflichtiger Kfz-Sachbezug angesetzt, sind laut Ansicht der Finanz sogar die auf PRIVATFAHRTEN mit dem Firmen-Kfz anfallenden Parkgebühren nicht abgabepflichtig:
    Das BMF hat nämlich im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 klargestellt, dass durch den Dienstgeber getragene übliche Kfz-Nebenkosten vom abgabepflichtigen Kfz-Sachbezug bereits abgedeckt sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes wie Motor- oder Kupplungsschaden, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen und Autoradio, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette etc). Einen Artikel dazu finden Sie in der Zeitschrift PV-Info März/2006.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #18089

    Lieber Herr Kraft,

    recht herzlichen Dank für die rasche Beantwortung, Sie habe mir sehr geholfen.

    Schönen Tag noch

    Liebe Grüße
    Kira

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