Startseite › Foren › Sonstiges › PKW Sachbezug – DG muss USt ans FA zahlen?
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brigit28.
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8.5.2007 um 9:41 Uhr #14069
Hallo,
habe heute von unserem Steuerberater erfahren, dass, wenn ein Dienstnehmer einen Sachbezug zahlen muss, und es sich um ein vorsteuerabzugsberechtigtes Auto handelt, der Dienstgeber von diesem Sachbezug Umsatzsteuer abführen muss (er verglich die Situation mit einem Eigenverbrauch). Habe davon noch nichts gelesen oder gehört.
Kann mir jemand mehr darüber berichten oder sagen, wo das nachzulesen ist? Angeblich gilt das ab dem Jahr 2006.
LG
Brigitte8.5.2007 um 13:52 Uhr #19102Hallo Brigitte!
Wie immer ist es nicht so einfach, eine eindeutige Antwort zu geben.
Aber schau dir bitte einmal die RZ 66 aus den USt-Richtlinien an. Da erfährst du schon einiges.
Ein tolles Fallbeispiel bietet auch ein Buch von Mag. Gerhard Kollmann (Grundner Verlag, Steuerfallen im USt-Gesetz) auf den Seiten 20 – 23.Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wenn ust-rechtlich ein „Leistungsaustausch“ vorliegt, die USt aus dem SB herausgerechnet wird (z.B. SB = 600,–, dann ist die USt 100,–).
Sollte es sich um keinen „Leistungsaustausch“ handeln, liegt ein Eigenverbrauch in Form einer Sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 1a UStG vor, bei dem die Berechnung des Privatanteils genau so erfolgt wie bei einer angenommenen Privatnutzung durch den AG selbst.Wenn du noch nähere Informationen (bzw. vielleicht dieses Buch) benötigst, kannst du mir gerne deine e-mail-Adresse bekannt geben!
Schöne Grüße
10.5.2007 um 8:59 Uhr #19103Hallo Roland,
danke für deine wie immer ausführliche Info. Aber vielleicht kannst du mir das Fallbeispiel mailen. Da ich bereits deine Mail-Adresse habe, werde ich mich bei dir melden.
Einen schönen Tag noch
Brigitte
10.5.2007 um 22:13 Uhr #19104Hallo Brigitte!
Mache ich gerne.
Liebe Grüße
31.7.2014 um 8:11 Uhr #19105brigit28
TeilnehmerHallo,
und wie sieht es aus, wenn der Dienstgeber einen differenzbesteuerten LKW angekauft hat?
Dem Unternehmer stehen ja hierfür für die laufenden Aufwendungen Vorsteuern zu, aber nicht aus der Anschaffung.Beim Entnahmeeigenverbrauch wäre somit auch keine Umsatzsteuer abzuführen, da bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug bestand, und die Vorsteuern aus der laufenden Nutzung hierfür nicht schädlich sind.
Aber wie sieht es aus, wenn der vorsteuerabzugsber. LKW aus dem Unternehmen verkauft wird? Ganz normal mit 20% Umsatzsteuer? Bezieht sich dies auf den § 1 Ustg?
Und sollte für dieses Auto ein Sachbezug berechnet werden für einen Mitarbeiter, ist dieser dann als Leistungsaustausch zu sehen? und wären dann so wie bei einem Verkauf 20% Ust? würde es sich aber um einen PKW handeln, dann wäre auch beim Leistungsaustausch keine Ust beim Sachbezug, da der PKW nach § 12 UstG als nicht für das Unternehmen angeschafft gilt.
Oder als Verwendungseigenverbrauch, und hier käme es ja auf einen vorangegangen Vorsteuerabzug an, dann ohne Ust?
Kann mir jem. erklären wann man von Leistungsaustausch versus Verwendungseigenverbrauch spricht?
Wo gibt es hierzu literatur oder beispiele?lg
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