Pilot aus Wien mit Dienstgeber in Panama

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre von Martin.
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  • #13888
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Forum!

    Habe einen Pilot mit Wohnsitz in Wien welcher bei Dienstgeber in Panama beschäftigt wird.

    Reicht eine Landung pro Monat in Österreich aus, um gemeinsam mit seinem Home-Office(zum Schreiben der Flugpläne, organisieren von Flugzeugservice etc.) aus, um die SV in Österreich zu begründen.
    Wie viele Tage pro Jahr er in Ö ist, läßt sich noch nicht sagen.

    ?Martin

    #18717
    Martin
    Teilnehmer

    Laut Auskunft WGKK reichen obige Voraussetzungen für GKK Anmeldung in Österreich. Auf der Tür des Dienstnehmers ist auch ein Namensschild der Fluglinie, und das Arbeitszimmer wird die Betriebsstätte. 😉
    Begründet auf § 3 ASVG

    Frohe Weihnachten

    Martin

    § 3. (1) Als im Inland beschäftigt gelten unselbständig
    Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort (§ 30 Abs. 2) im Inland
    gelegen ist, selbständig Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres
    Betriebes im Inland gelegen ist. (BGBl. Nr. 704/1976, Art. I Z 1) –
    1. 1. 1977.
    (2) Als im Inland beschäftigt gelten auch

    c) Dienstnehmer, die dem fliegenden Personal einer dem
    internationalen Verkehr dienenden Luftschiffahrtsunternehmung
    angehören, wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben und die
    Luftschiffahrtsunternehmung im Inland ihren Sitz hat;

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