Hallo und guten Abend!
Ich habe ein paar Fragen bzgl. Pflichtpraktikant – Metallindustrie!
1.) Nach §2(2) gilt der KV für Pflichtpraktikanten ja nicht. Wie ist das dann mit Arbeitszeiten, Überstunden, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit? Also wenn ich als Praktikant am SO arbeiten muss – krieg ich kein Entgelt nocht Zeitausgleich noch sontiges?
2.) Bezüglich der Entlohnung – nach §18(3) „Absolvierende von Fachhochschulstudiengängen in Ausübung der vorgeschriebenen Berufspraxis innerhalb eines Dienstverhältnisses gebührt als monatlicher Bezug ein Betrag in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr der Tabelle I, bei Vorliegen von fachbezogenen Vorkenntnissen in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr der Tabelle II.“
Was sind fachbezogene Vorkenntnisse?
Ich habe 4 Pflichtpraktika in der Hotellerie schon absolviert, bzw. voriges Jahr 5 Wochen in dem Unternehmen gearbeitet. Gilt dies als fachbezogenen Vorkenntnisse? – Meine Arbeit ist ein komplette Messe zu organisieren – also die Vorbereitungsarbeiten, logistische Sachen etc. – habe sämtlich Zertifikate für E, ECDL was weiß ich – arbeite also ziemlich selbstständig und habe ja im Vorjahr schon da gearbeitet? Daher Tabelle I oder II?
3.) Habe ich als Fachhochschule-Pflichtpraktikant Urlaubsanspruch, Weihnachts- und Urlaubsgeld? Ich bin fast 4 Monate beschäftigt!
Bitte um Antwort, bin wirklich ratlos…