Kann mir das jemand beantworten:
Schüler, in der ersten Klasse der Hotelfachschule, üben im Rahmen des Unterrichts Pflichtpraktikumstunden aus- alle 3 Wochen einen Arbeitstag. Sie werden dabei den Angestellten im zugewiesenen Hotel unterstellt und arbeiten dann ebenso wie die Lehrlinge dort z.B. im Service oder in der Küche.
Meine Frage:
Wenn doch alles immer versichert oder zumindest gemeldet werden muss und immer so genau darauf geschaut wird, dass wirklich kein Finger gerührt wird, wenn es sich Volontariat nennt, wieso
bekommen diese Schüler kein Entgelt für diese Tätigkeiten?
Weshalb müssen sie nicht versichert/angemeldet werden?
Das will mir nicht ganz einleuchten. Die Pflichtpraktika im Sommer werden wiederum bezahlt, allerdings nicht nach der niedrigsten Einstufung als normal Beschäftigte sondern mit der dem Unterrichtsjahr entsprechenden Lehrlingsentschädigung, was mir zwar logisch klingt, anderseits habe ich diesbezüglich für einen eigenen Abrechnungsfall früher schon mal von der WKO die Info bekommen, dass die Praktikanten jetzt als Ferialarbeitnehmer in der untersten Stufe der Tätigkeit anzumelden/abzurechnen sind- das wäre dann aber weit mehr als die Lehrlingsentschädigung. Oder betrifft das konkrete Kollektivverträge? Ich weiss nicht mehr, was für ein KV das damals war.
Hat jemand dazu Erfahrungen und kann mir das plausibel erklären? Es geht dabei u.a. um meine Tochter, also keiner meiner Abrechnungsfälle;
danke im Voraus!