Pflegeurlaub und Karenzurlaub

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  • #16223

    Hallo liebes Forum!

    Anspruchsvoraussetzung für eine Pflegefreistellung ist ja der Antritt des Dienstverhältnisses. Die DN hat am 01.04.2012 den Karenzurlaub beendet und ging mit 02.04.2012 in den Pflegeurlaub. Ist auch nach einem Karenzurlaub der Antritt des Dienstverhältnisses Anspruchsvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Pflegeurlaubes oder gilt das hier nicht, da ja das DV arbeitsrechtlich nicht unterbrochen war.
    Danke für eure Hilfe

    LG Monika27

    #23998

    Hallo !

    Zweiteres gilt, es besteht also Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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