Pflegefreistellung & Betreuungsfreistellung

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  • #15360

    Liebes Forum,

    in unserem Betrieb ist es üblich, als Urlaubsjahr das Kalenderjahr heranzuziehen: jeder Dienstnehmer erhält zum 01.01. des Jahres sein Urlaubskontingent von 25 Tagen. Besteht auch die Möglichkeit den Anspruch der Dienstnehmer aus dem Titel Pflege-bzw. Betreuungsfreistellung derart zu berechnen?
    Dies würde die Verwaltung desselben bedeutend vereinfachen, da dann für jeden Dienstnehmer der selbe Anspruchszeitraum gilt und ein allfällig verbleibender Restanspruch nicht jeweils auf das Eintrittsdatum abgestellt werden muss. Ich kann zu diesem Thema nirgendwo Informationen finden, deswegen mein Versuch hier im Forum. Ich hoffe, jemand hat in dieser Sache Erfahrung.

    Ich bin sehr dankbar für rasche Infos
    Ulrike

    #21976

    Hallo Ulrike!

    Ich würde die Pflegefreistellung keinesfalls auf Kalenderjahr umstellen, denn was hat man davon?
    Man muss sich sowieso von Fall zu Fall ansehen, ob der Anspruch schon erschöpft ist.
    Außerdem hätten die AN mE im „Rumpfjahr“ einen vollen Pflegefreistellungsanspruch.

    LG

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