Bitte um Hilfe!!
DN hat mehrer Exekutionen – wurde mit 1.1.2006 in neu gegründete GmbH lt. AVRAG übernommen.
Geh ich richtig in der Annahme dass die Exekutionen in ihren bestehenden Rängen aufrecht bleiben ?
Einer der Betreibenden Gläubiger hat nachdem er vom Betriebswechsel der DN verständigt wurde, sofort eine neue Bewilligung der Gehaltsexekution, an den neuen DG gesendet.
Nun habe ich ein Schreiben dieses Betr.Gläubigers erhalten, er würde gerne wissen: wie die Vorpfändungen rechtsverbindlich begründet wurden!!??? ❓
Meinte dieser er rückt automatisch an 1. Stelle wenn er eine neue Bewilligung an den neuen DG sendet ?
Bitte um Rat !!!!
DANKE!