Pfändungen – Eintritt vorzeitiger Mutterschutz

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  • #14671
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    habe eine Dienstnehmerin, bei welcher laufend Pfändungen vom Gericht eintrudeln. Diese DN befindet sich aber nun in vorzeitigem Mutterschutz. Es muss aber trotzdem weiterhin eine DSE ausgestellt werden? Was gebe ich bei der DSE bei der Höhe der Forderung an: EUR 0, oder dass was der DN verdient hat bevor er in Mutterschutz ging!
    Eine Verständigung vom Bezugsende muss ich aber nicht machen, oder? Das DV ist ja weiterhin aufrecht!
    LG

    #20483

    hallo birgit,

    ich hätte auch 0 eingegeben bei der Höhe der Forderung und dann noch irgendwo eingetragen, dass die Dame in Mutterschutz ist, sonst glaubt das gericht du hast dich verschrieben.

    lgr
    baumi

    #20484
    brigit28
    Teilnehmer

    Danke für die Info!
    Wie schaut es mit einer Verständigung vom Bezugsende aus? Ich würde sagen nicht schicken!

    #20485

    wenn du auf die drittschuldnererklärung eingetragen hast, das die dame in mutterschutz ist, sollte das genügen. das gericht und der anwalt sollte daraus ersehen können das die dame vom dienstgeber kein einkommen mehr bezieht.

    bezugsende würde für mich bedeuten dass das dienstverhältniss beendet ist. wenn aber auf der drittschuldnerklärung der vermerk angegeben ist, sollte der anwalt dann bei der neuen auszahlenden stelle (krankenkasse) eine execution beantragen.

    lgr
    baumi

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