Pfändung Vormerkung Bank

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre von Roland.
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  • #14487

    Liebe Forummitglieder!

    Ich hab heute für einen DN eine Vormerkung einer Verpfändung von einer Bank bekommen.
    Es heißt im Text, dass hingewiesen wird, dass sowohl exekutive als auch vertragliche Pfandrechte, die später einlangen, gegenüber dem vorliegenden Pfandrecht nachrangig sind.
    Zurzeit liegt für den DN keine Pfändung vor. Die Zahlung soll auch erst dann erfolgen, wenn der DN seinen Zahlungen nicht mehr nachkommt.
    Meine Frage ist nun, ob diese Vormerkung auch gegenüber einer gerichtlichen Exekution an 1. Stelle stehen würde.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Liebe Grüße von Sigrid

    #20061

    Hallo Sigrid!

    Schlichte Antwort: JA!
    (siehe dazu auch Ortner: PV in der Praxis, Stand 1.1.2007 ab Seite 1174)
    Wenn du jetzt auch noch eine andere Pfändung bekommst, wird halt der „neue“ Gläubiger (der eigentlich nur den 2. Rang innehat) solange befriedigt, bis die Verpfändung „aktiv“ wird.

    LG

    #20062

    Hallo Roland!

    Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort.

    Lg
    Sigrid

    #20063

    Hallo Sigrid!

    Sehr gern geschehen.

    Schönes Wochenende!

    LG

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