Pfändung Sonderzahlung

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  • #13867

    Hallo alle miteinander!

    Ich hätte da eine Frage zur Pfändung von Sonderzahlungen. Das ich die SZ extra pfänden muss ist ja bekannt, aber wie muss ich da bei einer Sechstelüberschreitung vorgehen? Soll ich die beim lfd. Lohn (LSt nach Tarif) dabeilassen, oder schon herausrechnen wielviel von der Steuer nach Tarif auf die SZ gefallen wäre.

    Habe leider noch nicht soviel Erfahrung mit Pfändungen.

    #18673

    Liebe Lydia,

    Sonderzahlungen sind lohnpfändungsrechtlich nur der 13. und der 14. Bezug (demnach nur die UB und WR).
    Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der SZ sind u.a. die Beträge abzuziehen, die aufgrund der steuerrechtlichen Vorschriften dafür abzuführen sind (§ 291(1) EO). Demnach ist auch die nach Tarif zu rechnende Steuer die auf die SZ entfällt richtigerweise von dieser abzuziehen.
    Es wird allerdings bei Ihrem praktischen Fall zu kaum einer Differenz kommen, sollten Sie diesen Steuerteil nicht von der SZ, sondern vom lfd.Bezug abziehen.

    Liebe Grüße
    pvred

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