Pfändung Rang

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  • #14911

    hallo zusammen,

    ich hätte da eine etwas „komische“ frage.

    folgende situation:
    1 x pfändung vom finanzamt (ohne gerichtsbeschluss)
    1 x pfändung der gewerblichen sozialversicherung (mit gerichtsbeschluss)
    –> beide sind am gleichen tag eingelangt.

    welche pfändung ist in den ersten rang zu nehmen?
    hat da jemand einen guten tipp? ;o)

    vielen dank und schöne grüße!

    #20980
    PMS

    Hallo,

    ich kann nicht versprechen, dass das so stimmt, aber ehrlich gesagt mache ich es immer so, wenn mehrere Pfändungen an einem Tag eintreffen, bekommen beide den selben Rang. EDV-mäßig läßt sich das machen und jeder bekommt ein bissl.

    lg
    Petra

    #20981

    Liebe KollegInnen!

    Stimmt genau, Petra.
    Gleiches Eingangsdatum = gleicher Rang.

    LG

    #20982

    Super, vielen Dank!

    Ihr habt mir sehr weitergeholfen – bislang hatte ich das gleiche „Problem“ erst beim 4. oder 5. Rang, wo auf lange Sicht „eh nix“ zu holen war ;o)
    und diesmal beim 1. Rang war ich mir absolut nicht sicher.

    danke + liebe Grüße aus Tirol!

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