Pfändung mit Vorschuss

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  • #15003

    Hallo!
    Hatte noch nie eine Gehaltspfändung und nun ist folgender Fall eingetreten:

    Eine Mitarbeiterin bekam am 28. Jänner einen Gehaltsvorschuss in Höhe von EUR 1.500 mit der (schriftlichen) Vereinbarung, dass dieser Vorschuss mit dem Urlaubsgeld im Mai ausgeglichen wird. Gestern kam nun die Exekution…

    Bekommt nun mein Vorschuss einen eigenen (1.) Rang und wird zuerst getilgt oder muss ich zuerst die Exekution abbezahlen?
    Wie gehe ich überhaupt vor?
    Ich habe erstmal die Drittschuldnererklärung ausgefüllt, den pfändbaren Betrag errechnet und diesen Betrag bezahle ich dann monatlich (immer am Ende des Monats?) an den Gläubiger. Stimmt diese Vorgehensweise?

    #21253

    Hallo Konni!

    Bevor ich hier einen Roman einsetze, schau dir bitte die Seiten 1183 – 1186 aus „PV in der Praxis“ von W.+H. Ortner (Stand 1.1.2008) an.
    Hier findest du die Antwort auf deine Frage.

    LG

    #21255

    Hallo!

    Hab ein Problem bzw eine Frage!

    Hab bei einer Mitarbeiterin einen mtl. Vorschuss und nun eine Pfändung. Wovon muss ich den Vorschuss einbehalten? Vom unpfändbaren Teil oder vom Abzug?

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    Grüße Astrid

    #21254

    Hallo Astrid!

    Siehe Bsp. 228 im „großen“ Ortner.

    LG

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